Gesetzliche Veränderungen

Was ist neu?

Pflegeberufegesetz

Unsere Gesellschaft braucht viel mehr professionell Pflegende als derzeit zur Verfügung stehen. Auch um dieses Ziel zu erreichen, wird die staatlich geprüfte Pflegeausbildung ab 2020 modernisiert. Nach dem dann gültigen Pflegeberufegesetz wird die Ausbildung für die Gesundheits- und Krankenpflege, Kinderkrankenpflege und Altenpflege generalisiert. Das heißt: Während der ersten zwei Ausbildungsjahre lernen die Auszubildenden alle Pflegebereiche kennen, u.a. die stationäre Alten- und Krankenpflege, die häusliche Pflege, die Pflege in der Pädiatrie und Psychiatrie. Erst danach erfolgt die Spezialisierung. Als großer Ausbildungsbetrieb mit derzeit über 60 Auszubildenden haben wir uns mit Krankenhäusern, Altenpflegeheimen und einem Bildungszentrum zu einem Ausbildungsverbund zusammengeschlossen. Damit verstärken wir unsere Bemühungen, gegen den allgemeinen Trend auch zukünftig genügend Pflegefachkräfte für die Versorgung hilfe- und pflegebedürftiger Menschen in Freiburg beschäftigen zu können.

PSG III

Das Pflegestärkungsgesetz III (PSG III) stärkt die Rolle der Kommunen in der Altenhilfeplanung und Koordinierung der Versorgung. Als einer der größten Anbieter von Pflegeleistungen in Freiburg beteiligen wir uns an der städtischen Pflegekonferenz. Mit unseren Angeboten wie zum Beispiel der Tagespflege oder der neuen Pflegewohngemeinschaft Haus Lukas in St. Georgen sind wir wichtiger Teil der örtlichen Altenhilfeplanung.

PSG I und PSG II

Durch das erste und das zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG I und II) erhalten seit 2017 endlich vor allem auch die Menschen, die an Demenz erkrankt sind, die gleichen Leistungen der sozialen Pflegeversicherung wie dauerhaft körperlich Erkrankte. Wir beraten Sie, mit welchen finanziellen Hilfen Sie persönlich aus den beiden ersten Pflegestärkungsgesetzen rechnen und welche unterstützenden und entlastenden Leistungen Sie von uns dazu erwarten können.

Sprechen Sie uns an: Im persönlichen Gespräch beantworten wir Ihre Fragen zu den Ansprüchen, die sich für Sie zum Beispiel aus den Pflegestärkungsgesetzen ergeben oder dazu, wie sich das neue Pflegeberufegesetz auf Ihre häusliche Pflege auswirkt.